Im Prozess um die tödliche Attacke in der Paderborner Marienstraße sind die Urteile gefallen. Das Landgericht Paderborn hat die beiden Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu Jugendstrafen verurteilt.
Der ältere Beschuldigte hat ein Jahr und zehn Monate Haft erhalten, er hatte dem Opfer in der Nacht zum ersten Mai dreimal mit der Faust gegen den Kopf geschlagen.
Der jüngere Angeklagte bekam neun Monate Jugendstrafe auf Bewährung für einen Tritt gegen den später gestorbenen 30-Jährigen.
Das Opfer starb, weil eine krankhaft veränderte Ader (Aneurysma) im Kopf platzte. Warum es zu dieser sogenannten Ruptur kam, bleibt allerdings unklar.
Die Richterin machte in der Urteilsbegründung immer wieder deutlich: Das Gericht muss nach Fakten entscheiden – und nicht nachdem, was in der Öffentlichkeit als Tatsache dargestellt wird. Auch die Herkunft der Angeklagten dürfe keine Rolle spielen.
Ursprünglich mussten sich die Beschuldigten wegen gemeinschaftlichen Totschlags verantworten. Die von mehreren Zeugen geschilderte brutale Schlägerei hat es in der Tatnacht aber nicht gegeben, das belegten Aufnahmen einer Videokamera von der Tat.
In Bezug auf die völlig widersprüchlichen Zeugenaussagen in diesem Prozess sagte die Richterin: „Das kann einem Angst machen.“