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Klage zum Abbau im Steinbruch Bleiwäsche abgelehnt

Symbolbild.

Das Verwaltungsgericht Minden hat die Entschädigungsklage eines Hanauer Kalkabbauunternehmens abgewiesen.  Das Unternehmen wollte 16 Millionen Euro vom Land NRW haben.

Hintergrund ist das Verbot im Höhlensystem Malachitdom in Bad Wünnenberg-Bleiwäsche Kalk abzubauen. Das hatte das Gericht vor Jahren schon bestätigt.

Wegen dieser Einschränkungen wollte das Unternehmen das Geld. Es liege aber keine unzumutbare Belastung vor, so das VG Minden.