Das Verwaltungsgericht Minden hat die Entschädigungsklage eines Hanauer Kalkabbauunternehmens abgewiesen. Das Unternehmen wollte 16 Millionen Euro vom Land NRW haben.
Hintergrund ist das Verbot im Höhlensystem Malachitdom in Bad Wünnenberg-Bleiwäsche Kalk abzubauen. Das hatte das Gericht vor Jahren schon bestätigt.
Wegen dieser Einschränkungen wollte das Unternehmen das Geld. Es liege aber keine unzumutbare Belastung vor, so das VG Minden.