Am Verwaltungsgericht Minden geht es heute Mittag (02.07., 12 Uhr) nach einigen Jahren Pause mal wieder um das Höhlensystem Malachitdom in Bad Wünnenberg-Bleiwäsche. Ein Unternehmen aus Hanau möchte vom Land eine Entschädigung von 16 Millionen Euro haben.
In der Tropfsteinhöhle darf kein Kalkstein abgebaut werden. Das hat das Gericht zuletzt im Jahr 2022 festgestellt. Damals hatte das Unternehmen gegen die Regelung geklagt – und verloren.
Die Höhle in Bleiwäsche gilt als geschütztes Biotop, unter anderem ist sie Heimat von Fledermäusen. Durch den Abbau von Kalkstein würde der Bereich des Malachitdoms nicht nur beeinträchtigt, sondern zerstört, so das Gericht.
Nach Einschätzung von Experten sind Teile der Höhle von „hohem wissenschaftlichem Wert" und einzigartig. Jetzt will das Unternehmen wegen dieser Einschränkungen die Entschädigung in Millionenhöhe. Ob heute auch ein Urteil fällt, ist offen.