Am 10. Juli muss sich eine Frau wegen Tötung auf Verlangen vor dem Warburger Amtsgericht verantworten. Sie soll einem Bekannten dabei geholfen haben, aus dem Leben zu scheiden.
Laut Anklage hat der Bekannte der Frau gesagt, er wolle nicht mehr leben. Weil er körperliche Einschränkungen hatte, bat er die Frau in Warburg offenbar um Sterbehilfe. Diesem Wunsch soll sie aktiv nachgekommen sein.
Das Warburger Amtsgericht hatte wegen der Vorwürfe einen Strafbefehl mit einer Bewährungsstrafe von einem halben Jahr erlassen. Dagegen hat die Verteidigung der Frau Einspruch eingelegt, so dass es zum Prozess kommt. In Deutschland kann eine Tötung auf Verlangen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.
Dagegen ist eine Beihilfe zum Suizid – zum Beispiel durch das Beschaffen tödlicher Medikamente – straffrei.
Wir berichten nur in Ausnahmefällen über Suizide, um keinen Anreiz für Nachahmung zu geben. Wenn Sie selbst depressiv sind, wenn Sie Suizid-Gedanken plagen, dann kontaktieren Sie bitte die Telefonseelsorge im Internet oder über die kostenlose Hotlines 0800/111 0 111 oder 0800/111 0 222 oder 116 123. Die Deutsche Depressionshilfe ist in der Woche tagsüber unter 0800 / 33 44 533 zu erreichen.