Das Verhalten eines Nuklearmediziners aus Paderborn beschäftigt weiter auch die Ärztekammer Westfalen-Lippe. Das bestätigt die Kammer auf Radio Hochstift-Anfrage. Die Rechtsabteilung der Ärztekammer wird jetzt zunächst die Gerichtsakten auswerten.
Dabei wird der „berufsrechtliche Überhang“ geprüft. Heißt übersetzt: Es wird geprüft, ob sich der Paderborner Nuklearmediziner auch ein berufsrechtliches Fehlverhalten leistete. Sollte dies zutreffen, würde sich im nächsten Schritt der Vorstand der Ärztekammer Westfalen-Lippe mit dem Fall beschäftigen.
Hintergrund: Der Paderborner Nuklearmediziner muss 150 Euro zahlen, weil er in seiner Praxis mindestens zwei Mal keine Maske trug. Auch soll er Patienten aufgefordert haben, die eigene Maske abzusetzen. Bei einem Verhandlungstermin vor dem Paderborner Amtsgericht in dieser Woche fehlte er unentschuldigt.