Das Paderborner St. Vincenz-Krankenhaus muss einen gekündigten Kinderchirurgen weiterbeschäftigen. Das hat das Paderborner Arbeitsgericht entschieden. Das Gericht erklärte die Kündigung aus dem November 2023 für unwirksam.
Dagegen hat die Klinik Berufung eingelegt, sodass der juristische Streit wohl in die nächste Instanz gehen wird. Das Paderborner Arbeitsgericht urteilte aber auch, dass der Kinderchirurg weiterbeschäftigt werden muss, bis das Urteil rechtskräftig ist.
Genau dagegen wehrt sich das St. Vincenz-Krankenhaus allerdings auch – es sei zu befürchten, dass die ehemaligen Kollegen „eine Zusammenarbeit ablehnen“.
Der Arzt soll im Herbst 2023 unter anderem einen antisemitischen Post auf seinem Facebook-Account abgesetzt haben. Er bestreitet dies – der Account sei ein Fake-Account.